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Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des Deutschen Roten Kreuzes. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen. Das DRK sieht sich daher in einer Verpflichtung zu größtmöglicher Transparenz gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, hilfsbedürftigen Menschen. Vor diesem Hintergrund hat das DRK eigene Mindeststandards für den Gesamtverband entwickelt, die im Rahmen einer Selbstverpflichtung umgesetzt werden. Die folgenden Punkte umfassen die geforderten Inhalte unserer Transparenzstandards.

  • Organisationsform
    DRK Kreisverband Lippstadt-Hellweg e.V.
    • Eingetragener Verein
    • Sitz: Gografenstraße 9, 59597 Erwitte
    • Gründungsjahr: 2007
    • Satzung vom 22.05.2007.
    • Zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.11.2017
    • Tag der letzten Eintragung: 17.08.2018
    Impressum
  • Organisationsstruktur
    Entscheidungsträger

    Das Präsidium im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

    • Vertretungsberechtigter Vorstand
      • Heinz-Siegfried Gosmann, Soest, *08.04.1961
      • Klaus-Dieter Bartelsmeier, Geseke, *07.10.1953
      • Gabriele Kaulmann, Ense, 15.06.1957
    • Präsidium
    • Geschäftsführung
    Unser Kreisverband hat ca. 1200 ehren- und hauptamtlicher Mitglieder.
  • Ziele und Aufgaben

    Ziele und Aufgaben

  • Unternehmensführung

    Die allgemeine Unternehmensführung spielt auch für den DRK Kreisverband Lippstadt-Hellweg e.V. eine große Rolle. Hierbei geht es vor allem um die Transparenz interner Prozesse sowie um die Sicherstellung einer möglichst weitgehenden Einhaltung von rechtlichen Anforderungen, internen Richtlinien und ethischen Standards.

    • Finanz- und Geschäftsordnung als Rahmen der laufenden Wirtschaftsführung
    • 4-Augen-Prinzip
    • Internes Kontrollsystem
    • Regelmäßige Berichte an die Gremien
    • Kontinuierliches Risikomanagement
    • Compliance (Grundsätze, Leitlinien, Verhaltenskodex)
    • Controlling (Regelmäßiges Controlling und Bericht an den Vorstand)
    • Interne Revision (Revision im Verband)
    • Dritte Prüfinstanz (Externe Revision, externer Wirtschaftsprüfer, Verwendungsnachweise) Der DRK Kreisverband Lippstadt-Hellweg e. V. wird regelmäßig durch dritte Prüfungsinstanzen kontrolliert. 
    • Angaben zur Aufsichtspflicht und Verhaltenskodex
    • Angaben zur Vergütung
  • Tätigkeitsberichte

    Jedes Jahr gibt der DRK-Kreisverband Lippstadt-Hellweg e.V. einen Bericht seiner Tätigkeit heraus, um die Arbeit der Organisation zu dokumentieren.

  • Führungsgrundsätze
    1. Führung gemäß unserem Leitbild

    Als Führungskräfte identifizieren wir uns vorbehaltlos mit den Rotkreuzgrundsätzen. Der Dienst am Menschen steht für uns im Mittelpunkt und ist Ziel unseres Handelns.

    2. Führung

    Führung bedeutet, in Erfüllung der Hilfsaufgabe des Roten Kreuzes verantwortungsbewusst zu planen, zu entscheiden und Aufträge zu erteilen, dabei stets in gebotener Weise zu informieren, wo angebracht, zu delegieren und unsere Aufgabenerfüllung zu kontrollieren. Wir pflegen einen kooperativen Führungsstil, der verlangt, auf die unserer Leitung anvertrauten Menschen eingehen und mit ihnen umgehen zu können.

    3. Wer führt, ist Vorbild

    Als Führungskräfte zeigen wir ein hohes Maß an Einsatzfreude, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative und können diese deshalb von allen anderen Menschen verlangen, die zusammen mit uns an der Aufgabenerfüllung des DRK mitwirken. Offener, höflicher, aber auch einfühlsamer Umgang mit unseren Helfern und Mitarbeitern schafft Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Führung.

    4. Delegation

    Als Führungskräfte delegieren wir, soweit angemessen, Aufgaben und die damit verbundene Teilverantwortung an unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter, wobei wir unsere Aufträge präzise und verständlich zu formulieren und die zu erreichenden Ziele zu definieren haben.

    5. Information der Mitarbeiter

    Als Führungskräfte sind wir uns bewusst, dass die unserer Führung anvertrauten Menschen sich nur dann mit unserer humanitären Aufgabe identifizieren und in Erfüllung ihrer Aufträge selbständig handeln werden, wenn wir stets umfassend und sachbezogen informieren.

    6. Konfliktregelung

    Wir achten die unter unserer Führung arbeitenden ehrenamtlichen Helfer und hauptamtlichen Mitarbeiter nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit. Im Falle von Auseinandersetzungen arbeiten wir die unterschiedlichen Standpunkte heraus, bewerten sie mit sachgerechter Kritik und führen sie einer sachlichen Verständigung zu. Gebotene Kritik sollte offen, aber auch förderlich und aufbauend sein; sie darf nicht Lob und Dank ersetzen, die Vorrang haben sollten.

    7. Förderung der Mitarbeiter

    Zu unserer Aufgabe als Führungskräfte gehört auch die gezielte Auswahl sowie die systematische Qualifizierung unserer Helfer und Mitarbeiter im Rahmen unserer Personalentwicklung. So wie wir uns selbst zu eigener Fortbildung verpflichten, ermuntern wir sie zur Weiterentwicklung ihres Wissens und Könnens. Wir erkennen ihre Leistungen an und zeigen ihnen Perspektiven auf. Wir fördern Teamarbeit, Flexibilität und Kreativität sowie die Fähigkeit, über die Grenzen der Aufgabenbereiche hinaus zu denken und zu handeln.

  • Einhaltung

    Die Einhaltung dieser Mindeststandards stellen wir durch regelmäßige Überprüfung sicher.

  • Dokumente