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Lokalzeit Südwestfalen berichtet über Erste-Hilfe-Ausbildung

Im Jahr 1969 wurde die Straßenverkehrszulassungsordnung geändert: Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis musste künftig der Nachweis beigefügt werden, dass der Antragsteller mindestens in Sofortmaßnahmen am Unfallort unterwiesen worden ist.